Medizinrecht

Rechtsanwalt Henning Doth ist Fachanwalt für Medizinrecht.

Nach § 2 Abs. 1 FAO sind hierfür besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen in diesem Rechtsgebiet erforderlich. Zudem muss sich ein Fachanwalt gemäß § 15 FAO jährlich fortbilden.

Das Medizinrecht ist ein sehr weit gefächertes Rechtsgebiet und umfasst gemäß § 14b FAO das Recht der straf- und zivilrechtlichen Haftung, das Berufsrecht der Heilberufe, das Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe, das Vergütungsrecht der Heilberufe, das Krankenhausrecht, Arzneimittelrecht, Apothekenrecht, aber auch das Recht der Privaten Krankenversicherung.

Angesichts der großen Bandbreite ist eine weitere Spezialisierung innerhalb des Medizinrechts sinnvoll und die Regel. In folgenden Teilbereichen ist Herr Doth Ihr kompetenter Ansprechpartner:

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