Ärztliche Kooperationen

Rechtsanwalt Doth berät Sie gerne bezüglich der Möglichkeiten ärztlicher Kooperationen sowie der entsprechenden Kooperationsformen. Sowohl bei der Begründung einer solchen Kooperation als auch dessen Beendigung sollten Sie rechtzeitig fachkundige Unterstützung in Anspruch nehmen.

Typische Kooperationsformen sind:

  • örtliche oder überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft (Gemeinschaftspraxis)
  • Praxisgemeinschaft
  • Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)

Rechtliche Fragestellungen sind regelmäßig:

  • Begründung und Auseinandersetzung einer Kooperation
  • Berücksichtigung des immateriellen Werts (Goodwill)

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