Versicherungsrecht

Rechtsanwalt Henning Doth ist Fachanwalt für Versicherungsrecht.

Das Versicherungsrecht befasst sich mit den Rechten und Pflichten der Parteien (Versicherungsnehmer, Versicherer) aus einem Versicherungsvertrag. Es handelt sich im Wesentlichen um Vertragsrecht. Rechtsgrundlage ist in der Regel das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in Verbindung mit den jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen und Tarifbestimmungen.

In allen Teilbereichen geht es regelmäßig um die Verletzung von Anzeigepflichten oder Obliegenheiten, aufgrund derer der Versicherer Leistungsfreiheit einwendet. Leistungsfreiheit kann auch eintreten, wenn der Versicherungsfall vor Abschluss des Versicherungsfalls eingetreten ist. Weitere Probleme können entstehen durch den Rücktritt vom Versicherungsvertrag bzw. die Kündigung und / oder Anfechtung des Versicherungsvertrags.

Comments are closed.