Dieser Teilbereich umfasst die Vergütung und Abrechnung für Privatärztliche Behandlungen (Privatliquidation). Die Vergütung richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Unterstützung erfahren Sie dabei sowohl bei der außergerichtlichen als auch der gerichtlichen Geltendmachung von Forderungen.
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Henning Doth
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für VersicherungsrechtWINTERSTEIN Rechtsanwälte
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