Das Vertragsarztrecht regelt die ärztliche Versorgung der Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung.
Zu den wesentlichen Bestandteilen des Vertragsarztrechtes gehören:
- die vertragsärztliche Zulassung
- Zulassungsbeschränkungen wegen Überversorgung
- ärztliche Kooperationsformen, z.B. Praxisgemeinschaft, Berufsausübungsgemeinschaft (Gemeinschaftspraxis), Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)
- die Berufsausübung des Vertragsarztes bzw. Vertragszahnarztes
- die Vergütung des Vertragsarztes bzw. Vertragszahnarztes
- die Abrechnungsprüfung
- Wirtschaftlichkeitsprüfungen
- Plausibilitätsprüfungen