Gesellschaftsrecht für Ärzte

Einhergehend mit den einzelnen Kooperationsformen sowie deren Begründung und Beendigung ist es unabdingbar, die gesellschaftsrechtlichen Anforderungen zu beachten und im Rahmen der Vertragsgestaltung zu berücksichtigen. Neben der Wahl einer Kooperationsform ist auch zu entscheiden, in welcher Gesellschaftsform die Zusammenarbeit ausgestaltet werden soll. In Betracht kommen u.a.:

  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), wobei diese Gesellschaftsform nicht ausnahmslos zulässig ist.

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