Testimonial von Hans Waizmann – München – Nr. 1 Experte in Sachen Zahnzusatzversicherung seit 1995

Rechtsanwalt Henning Doth kooperiert schon seit ca. 2009 als spezialisierter Rechtsanwalt (Medizinrecht (Fachanwalt) & Versicherungsrecht) mit Hans Waizmann, dem Experten für Zahnzusatzversicherungen seit 1995, Betreiber des Onlineportals www.hanswaizmann.de und gleichzeitigem Herausgeber der www.WaizmannTabelle.de.

Im Rahmen dieser Kooperation hat Herr Doth sich bereit erklärt, Kunden von Hans Waizmann eine anwaltliche Erstberatung zu gewähren, die für den Kunden kostenlos ist. Diese Zusage gilt für Fälle, in denen ein nachhaltiges Problem im Leistungsbereich einer Zahnzusatzversicherung besteht (z.B. eine Erstattungsverweigerung aufgrund behaupteter Anzeigepflichtverletzung), das trotz aller Kompetenz und Eintretens für jeden Kunden von Hans Waizmann alleine nicht mehr behoben werden kann. Dieser Service basiert auf dem von Hans Waizmann für seine Kunden neu entwickelten Schutzbrief-Konzept für Zahnzusatzversicherte („WaizmannPro ZZV Schutzbrief“).

Trotz des großen Kundenpotentials von Hans Waizmann gab es erstaunlicherweise, überschaubar wenige Problemfälle, die mit dem hauseigenen Kunden-Support von Hans Waizmann nicht gelöst werden konnten. Aber genau diese wenigen Fälle konnten bisher, durch die Hilfe von Herrn Doth, zur vollsten Zufriedenheit der betroffenen Kunden positiv gelöst werden.

Hans Waizmann möchte Herrn Doth daher nach rund 3-jähriger Kooperation ausdrücklich für den bisher geleisteten Support danken, der falls er nötig geworden ist, für die Kunden von Hans Waizmann und damit natürlich auch für sein Unternehmen sehr wertvoll war. Herr Doth schafft es, dem Kunden eine schnelle und verlässliche Einschätzung zu geben, ob die Entscheidung des Versicherers richtig ist. Ich rechne es ihm hoch an, dass er den jeweiligen Fall stets objektiv beurteilt und bei fehlender Erfolgsaussicht auch von weiteren Maßnahmen abrät. Darüber hinaus ist Herr Doth selbstverständlich in der Lage, die rechtlichen Interessen der Kunden kompetent zu vertreten.

Nicht nur dafür, dass Herr Doth bundesweit etlichen Waizmann Kunden zu Ihrem Recht verholfen hat, möchte Hans Waizmann Herrn Doth danken, sondern ganz besonders für die Lösung eines besonders schwierigen Falles. In diesem Falle hatte der Versicherer einer Kundin – im Gegensatz zur früheren Leistungspraxis – für einen bereits vor Vertragsschluss fehlenden Zahn (dessen Ersatz bei Abschluss und davor vom Zahnarzt nie angeraten war, dessen Ersatz jedoch später nach Abschluss erst akut geworden war) die Leistung nachhaltig verweigert. Über lange Zeit hat Hans Waizmann durch beharr-liche Reklamation und Verweis auf frühere Leistungspraxis alles versucht, die Leistung doch noch für den Kundin durchzusetzen. Trotzdem blieb der Versicherer in diesem Fall stur und zahlte nicht.

Die davon betroffene Waizmann-Kundin wurde von Herrn Doth zuerst kostenlos telefonisch beraten. Da die Erfolgsaussichten positiv bewertet wurden, wurde Herr Doth beauftragt, sich für den Kunden an den Versicherer zu wenden. Ab diesem Zeitpunkt sind Herrn Doths Leistungen z.B. eine Klageschrift vorzubereiten etc. kostenpflichtig und natürlich nicht mehr von dem Waizmann-Schutzbrief umfasst.

Obwohl der Versicherer zunächst bei seiner Entscheidung blieb und schon gerichtliche Schritte in Erwägung gezogen wurden, konnte dieser Fall dann aber aufgrund eines glücklichen Umstands für den Kunden erheblich zeitsparender gelöst werden. Obwohl Herr Doth als Rechtsanwalt nicht von Vorstandsbeschwerden lebt, ist er auf die Anregung von Hans Waizmann eingegangen und es wurde, bevor die Klage eingereicht wurde, eine Vorstandsbeschwerde gemeinsam verfasst. Dieser Beschwerde wurde binnen 14 Tagen positiv stattgegeben; die zuvor verweigerte Erstattungsleistung für den fehlenden Zahn des betroffenen Kunden wurde endlich „kulant“ zugesagt. Die dieser Mandantin dadurch ersparte Zeit für ein meist sehr langes Klageverfahren, war für die betroffene Waizmann Kundin wirklich ein ganz besonderer Vorteil. Dieser Erfolg war nur möglich, weil zwischen Hans Waizmann und Rechtsanwalt Henning Doth eine sehr gute Kooperation auf Augenhöhe besteht.

Hiermit stelle ich, Hans Waizmann, aufgrund dieses positiven Verlaufes fest, dass die Kooperation mit Rechtsanwalt Henning Doth wirklich das Erfreulichste ist, was ich als Makler und damit auch als „Anwalt für meine Kunden“ je erlebt habe. Ich bin froh, dass ich Rechtsanwalt Doth als Vertrauensanwalt für meine Kunden gewinnen konnte.

Ich habe selten erlebt, dass sich ein Anwalt so kundenfreundlich verhalten hat, wie das Herr Doth getan hat. Ich möchte ihm daher ganz herzlich, natürlich auch im Namen der damals vertretenen Person und allen weiteren Kunden, für seine wertvolle und erfolgreiche Hilfe danken.

This entry was posted in Referenzen. Bookmark the permalink.

Comments are closed.